Baumfällung und Stubbenfräsen

Baumfällung & Stubbenfräsen

Baumfällarbeiten, Stubbenfräsen, Abtransport & Entsorgung

Wir führen für Sie fachgerechte Baumfällungen jeder Art durch. Je nach Baumgröße, Zustand, Lage und Gefährdung, tragen wir den zu fällenden Baum mittels einfachen Fälltechniken, Klettertechnik oder mit Hubarbeitsbühnen ab. Den restlichen Baumstumpf entfernen wir schnell und sauber mit einer Stubbenfräse. Auf Wunsch sorgen wir selbstverständlich für den Abtransport und die Entsorung aller Baumstämme und Äste.

Baumfällung

Bei der Baumfällung ist besondere Vorsichtig geboten. Wir tragen daher den zu fällenden Baum Stück für Stück mittels einfachen Fälltechniken, Klettertechnik oder mit Hubarbeitsgeräten ab. Bevor wir mit den Arbeiten beginnen, prüfen wir den Baumzustand und das Gefahrenpotential in der Umgebung. Da für die Baumfällung eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann, beraten und unterstützen wir Sie im Vorfeld bei der Antragsstellung bei der zuständigen Behörde.

Stubbenfräsen

Nach der Baumfällung bleibt der Baumstumpf zurück. Damit die entstandende Fläche genutzt werden kann, können wir den Baumstumpf mit unserer Stubbenfräse komplett abfräsen und so den Untergrund für weitere Arbeiten vorbereiten. Je nach Größe des Baumstumpfes und der geplanten Nutzung, können wir den Baumstumpf teilweise oder komplett abtragen. Wenn Sie die Fläche für eine Bebauung nutzen wollen, ist ggf. die komplette Entfernung inklusive aller Wurzeln notwendig.

Entsorgung

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Entsorgung und den Abtransport aller Baumstämme und Äste und säubern die von der Baumfällung betroffenen Flächen. Für den Abtransport der Äste schredden wir diese direkt bei Ihnen vor Ort. Die Baumstämme können wir Ihnen auf Wunsch zuschneiden, damit Sie diese später zum Beispiel als Kaminholz oder als Zierelemente für die Gestaltung Ihres Gartens verwenden können.

Behördliche Genehmigung

In manchen Gemeinden Schleswig-Holsteins unterliegen Bäume dem Schutz einer Baumschutzsatzung. Diese regeln jeweils die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen sowie Befreiungen und legen fest, welche Bäume inwieweit unter die Schutzbestimmungen fallen. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragsstellung bei der zuständigen Behörde.

 

Baumfällsaison

Die Baumfällung darf nur in der Baumfällsaison beginnt am 1. Oktober des Kalenderjahres bis zum 1. März des Folgejahres durchgeführt werden.

Ihr Baumfäller-Team aus Hartenholm

Ihr Baumfäller Team
Jürgen Timler GmbH

 

Schwarzeneck 25
24628 Hartenholm

Kontakt

Telefon: 04195 / 991 99 90
Mobil: 0172 / 412 10 65
Email: info@ihr-baumfaeller-team.de

Impressum  •  Datenschutz